- Fahrzeuge die Gewerblich genutzt werden §57 BGV D 29
- Lkw Aufbauten (Hydraulisch und Seilzug) Abrollkipper usw.
- Flurförderfahrzeuge
- Hebebühnen
- Kraftbetätigte Hallentore+ Türen
- Krane
- Baumaschinen
- Ladwirtschaftliche Fahrzeuge ( Traktoren Mähdrescher usw.)
- Ladekrane
- Grubenheber /Wagenheber
- Hydraulische Anlagen
- Seilzüge / Seilwinden
Ein Besonderer Service ist z.b. für Baufirmen Prüfen im Winter wenn alle Maschinen auf dem Lagerplatz stehen.
Aber auch für Werkstätten an einen Tag werden Hebebühnen , Tore , Grubenheber, Hydraulische Anlagen geprüft.
z.b. Seilwinden am Fahrzeug, Rüstmaterial allgemein, Aufbauten, Kraftbetätigte Tore + Türen. Flurförderfahrzeuge, usw.
Fahrzeuge, Radlader , Bagger, Rüttelplatten, Kraftbetätigte Tore + Türen, usw.
- Werkstätten von Anschlagmittel über Hebebühnen bis zu Zurrmaterial.